Zahnersatz wird 2027 teurer

Bundestag beschließt Kürzung der FestzuschüsseNoch 2026 behandeln lassen Der Bundestag hat im Juli 2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Ab dem 1. Januar 2027 sinkt der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung für Zahnersatz von 60 auf 50 Prozent der Regelversorgung. Für Millionen Versicherte bedeutet das: Kronen, Brücken und Prothesen werden spürbar teurer. Wer sich noch 2026 behandeln lässt, …

Bundestag beschließt Kürzung der FestzuschüsseNoch 2026 behandeln lassen

Der Bundestag hat im Juli 2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Ab dem 1. Januar 2027 sinkt der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung für Zahnersatz von 60 auf 50 Prozent der Regelversorgung. Für Millionen Versicherte bedeutet das: Kronen, Brücken und Prothesen werden spürbar teurer. Wer sich noch 2026 behandeln lässt, sichert sich die aktuellen, höheren Zuschüsse.

Auch die Bonusregelung für Versicherte mit lückenlosem Vorsorge-Nachweis sinkt um zehn Prozentpunkte. Die Folge: höhere Eigenanteile – selbst bei medizinisch notwendiger Standardversorgung. Ein Beispiel: Für eine Metallbrücke als Regelversorgung zahlt die Krankenkasse 2026 rund 553 Euro Zuschuss. Ab 2027 sind es nur noch etwa 461 Euro. Wer sich für keramischen Zahnersatz oder ein Implantat entscheidet, trägt die Mehrkosten ohnehin schon selbst – die Finanzierungslücke wächst hier zusätzlich.

Falsches Signal für die zahnmedizinische Versorgung

„Die beschlossene Kürzung sendet das falsche Signal. In einer älter werdenden Gesellschaft müssten wir den Zugang zu moderner zahnmedizinischer Versorgung stärken – stattdessen werden die finanziellen Hürden für Patientinnen und Patienten erhöht“, sagt Dr. Romy Ermler, Präsidentin der Bundeszahnärztekammer und Vorstandsvorsitzende der Initiative proDente e. V.

Jetzt handeln: So vermeiden Betroffene die Mehrkosten

Bis zum 31. Dezember 2026 gelten noch die aktuellen, höheren Zuschüsse. proDente empfiehlt allen, bei denen absehbar Zahnersatz notwendig wird:

Frühzeitig einen Beratungstermin beim Zahnarzt vereinbaren – Planung und Bewilligung durch die Krankenkasse brauchen Zeit.Eine bereits absehbare Behandlung nicht unnötig aufschieben.Das Bonusheft im Blick behalten: Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen erhöhen weiterhin den Zuschuss und senken den Eigenanteil.

Für Versicherte mit geringem Einkommen bleibt die Härtefallregelung nach aktuellem Stand unverändert bestehen – sie erhalten die Regelversorgung weiterhin vollständig erstattet.

Anamnesebogen